Anfragen und Anträge
CDU Anfrage vom 29.08.2023: Anlegung einer Baumallee entlang des Fußgänger-/Radweges westlich von Obertiefenbach in Richtung Oberweyer
Die Gemeindevertretung hat nach Antragsstellung der CDU-Fraktion v. 04.05.2022 beschlossen
in vorstehender Angelegenheit den Bürgermeister zu bitten, mit Hessen-Mobil entsprechende
Gespräche zu führen
Hierzu hat die CDU-Fraktion nachstehende Fragen:
1. Wie ist der Sachstand der geführten Gespräche mit Hessen-Mobil?
2. Sind die vorgeschlagenen Baumpflanzungen westlich von Obertiefenbach entlang des
Rad- und Gehweges in Richtung Oberweyer zeitnah möglich und ggf. zu welchem
Zeitpunkt?
CDU Anfrage vom 29.08.2023: Friedhof Obertiefenbach
Im September 2022 hat die Gemeindevertretung auf Initiative der CDU-Fraktion 2 Anträge zu
den Themen
▪ Instandhaltung des Denkmals mit Platzgestaltung sowie
▪ Sanierung des großen Wegekreuzes
einstimmig beschlossen.
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Wann kann die Sanierung des Denkmals beginnen? Hintergrund: Die Inschriften sind tlw. nur noch schwer lesbar.
2. Gibt es bereits Planungen für die Platzgestaltung im Bereich des Denkmals und wann können diese ggf. vorgestellt werden?
3. Wann wird in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Räumung der Grabfelder am Denkmal bis Höhe des 1. Lindenbaumes von der Friedhofsverwaltung in die Wege geleitet?
4. Gibt es zur Instandsetzung des großen Wegekreuzes schon konkrete Planungen? bzw. wie sieht die weitere Vorgehensweise aus?
CDU Antrag vom 29.08.2023: Eckdaten und Anträge für die Miete der Bürgerhäuser durch Einwohner oder Vereine digital zur Verfügung stellen
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, auf der Homepage der Gemeinde Beselich alle wesentlichen Eckdaten, welche Mieter für Ihre Veranstaltungsplanungen benötigen, zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören Bilder und Abmessungen der Räumlichkeiten und der Tische sowie Anzahl der Tische (auch Stehtische), Stühle, Gedeck (Geschirr, Besteck, Gläser) und etwaige Stellpläne. Zudem sollten die Antragsformulare direkt von der Seite herunterzuladen, das Dokument (z.B. als PDF) direkt beschreibbar und an die zuständige Stelle per E-Mail zu senden sein.
Begründung:
Die CDU-Fraktion hat bereits mit Ihrem Antrag v. 14.08.2020 „Digitale Erleichterungen im Formularmanagement der Gemeinde Beselich“ darum gebeten, Formulare möglichst digital zur Verfügung zu stellen.
Verbunden mit weiteren Informationen auf der Homepage der Gemeinde je Bürgerhaus, die aktuell nicht zur Verfügung stehen, könnten die Beselicher Bürger und Vereine alle wesentlichen Informationen direkt einsehen und ohne weitere Rückfragen in die Planung ihrer Veranstaltungen gehen. Dies führt zu einer Entlastung der Verwaltung und des Hausmeisters, verringert manuelle Tätigkeiten, Beschleunigt den Prozess und führt zu mehr Bürgerzufriedenheit.
CDU Antrag vom 25.04.2023: Veröffentlichung des Beselicher Fahrradwegenetzes
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten, das neu beschilderte Fahrradwegenetz in Beselich zu veröffentlichen. Hierbei soll geprüft werden, ob eine entsprechende und gefaltete Karte mit den Anbindungsmöglichkeiten der Fahrradwege um Beselich herum als Einleger in den Beselicher Wochenspiegel verbreitet werden kann. Zudem soll eine Karte auf der Homepage www.Beselich.de hinterlegt werden“.
Begründung:
Das Fahrradwegenetz in Beselich wurde vor Kurzem (zurückgehend auf einen Antrag der CDU-Fraktion v. 01.05.2017) neu beschildert. Es bietet sich jetzt an, die Bürgerinnen und Bürger über das Fahrradwegenetz zu informieren.
CDU Anfrage vom 25.04.2023: Illegale Müllentsorgung
Es häufen sich Meldungen, dass in der Gemarkung Beselichs durch Einzelpersonen illegal Müll entsorgt wird. Alte Reifen, Kühlschränke oder Säcke mit Haushaltsrestmüll am Waldrand sind keine Seltenheit. Die Verschönerungsvereine berichten nach ihren sehr zu lobenden
Reinigungsaktionen immer wieder von solchen Vorfällen.
1. Wie werden diese Vorfälle geahndet?
2. Welche Bußgelder sind in solchen Fällen fällig?
3. Wer ist in der Gemeinde hierfür der richtige Ansprechpartner?
4. Wie beurteilen Sie den präventiven Ansatz, den entsprechenden Bußgeldkatalog verbunden mit den erforderlichen Hinweisen sowohl 1-2mal im Jahr im Beselicher Wochenspiegel als auch generell auf der Beselicher Intranetseite zu veröffentlichen?
CDU Antrag vom 03.03.2023: Antrag zu den Beschlussvorschlägen Trauerhalle
Änderungsantrag zu den Beschlussvorschlägen Trauerhalle
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, in der Trauerhalle Heckholzhausen die dringendst notwendigen Renovierungsarbeiten durchzuführen und im Zuge dieser Maßnahmen evtl. weitere Schäden feststellen zu lassen. Diese Arbeiten würden den Ersatz der schadhaften Fenster, Beräumen des Schrägdaches von Bewuchs sowie Reinigung und Anstrich der Außenfassade umfassen, wofür ein Haushaltsansatz von rund 50.000 Euro auskömmlich sein sollte. Werden im Zuge der Renovierungsarbeiten evtl. weitere Schäden entdeckt, sollen diese dem Bauausschuss mit den entsprechenden aufzuwendenden Reparaturkosten vorgelegt werden“.
Begründung:
Die CDU-Fraktion hat am 07.01.23 das Gebäude besichtigt und ist zu dem Schluss gekommen, dass eine Renovierung des Gebäudes ausreichend ist.
CDU Antrag vom 03.03.2023: Antrag der CDU-Fraktion zu den Beschlussvorschlägen Kita Heckholzhausen
Die CDU-Fraktion beantragt, eine umfassende Sanierung mit Anbau des Kindergartens Heckholzhausen, hier: Alternative b, gemäß vorliegender Kostenschätzung in Höhe von 1,7 Mio. EUR, durchzuführen.
Als Voraussetzung hierfür gehen wir davon aus, dass lt. Mitteilung der Verwaltung die Sanierungsfähigkeit des Gebäudes gegeben ist. Dies beinhaltet, dass vor Beginn der Baumaßnahmen die Ursache einer eventuellen Feuchtigkeit (Feuchtigkeitseintrag) der Bodenplatte sachverständig geprüft und ggf. die erforderlichen Gegenmaßnahmen dargelegt sind. Über das Ergebnis ist der Bauausschuss zu informieren. In den regulären Sitzungen des Bauausschusses ist sodann sowohl über eine detailliertere Kostenschätzung, deren Entwicklung als auch über den Baufortschritt zu berichten und ein Bauzeitenplan vorzulegen.“
Begründung:
Die CDU-Fraktion sieht das Thema Sanierung oder Neubau der Kita Heckholzhausen als entscheidungsreif an. Ihr kommt es jetzt darauf an, dass zügig mit den Maßnahmen der Sanierung und des funktionalen Anbaus am jetzigen Standort begonnen und eine Detailplanung nebst Sanierungskonzept vorgelegt wird. Hierzu können die im Haushalt eingestellten 50.000 EUR in einem 1. Schritt herangezogen werden. Die weiteren veranschlagten Kosten sollen in den Haushalt 2024 eingeplant werden. Im Zielbild soll idealerweise Ende 2024 der Kindergarten grundlegend saniert und ausgebaut sein.
Die von den Architekten Ritz und Losacker im Jahr 2019 u. a. dargelegte und von uns zur Realisierung vorgeschlagene Variante b beinhaltet die Behebung vorhandener Mängel, eine verbesserte Raumakustik, einen barrierefreien Zugang, Raumerweiterung im Bereich Küche und Lagerfläche sowie die Errichtung zweier zusätzlichen Räume (inkl. Mehrzweckraum).
Die CDU-Fraktion hält einen Neubau für zu erwartende Baukosten in Höhe von ca. 3 Mio. EUR für nicht finanzierbar; es gibt keine öffentlichen Fördermittel. Auch sind weitere zentrale Fragen offen bezüglich eines Grundstücksankaufs, der noch zu einem Abschluss gebracht werden müsste. Zudem sind die Abbruch- und Entsorgungskosten des derzeitigen Gebäudes und die negativen bilanziellen Effekte im Ergebnishaushalt auszugleichen. Es fehlt ferner eine Bauleitplanung, um nur die wesentlichen offenen Fragen zu benennen.
Eine Entscheidung für einen Neubau schließt sich somit für die CDU-Fraktion aus, da dieser realistischerweise nicht vor 2025/2026 angegangen werden kann. Das Thema würde wiederum verzögert werden mit weiter steigenden Baukosten, zum Ärger aller Beteiligten. Zusammenfassend hält die CDU
Beselich eine umfassende Sanierung und Erweiterung des Kindergartens am aktuellen Standort für die kostengünstigere und schneller zu realisierende Option als einen Neubau. Für die CDU-Fraktion ist bei der Gesamtentscheidung auch von Bedeutung, dass mit der nachhaltigen Baumaßnahme am Standort kein weiterer Flächenverbrauch in der Gemeinde erforderlich wird.
CDU, SPD und BLB Antrag vom 06.02.2023:
Die Gemeindevertretung Beselich beschließt im Genehmigungsverfahren zu Hengen als Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange gegenüber dem Regierungspräsidium nachfolgenden Text abzugeben:
Für die Gemeinde Beselich hat der Schutz des Grundwassers höchste Priorität. Die Lage des geplanten Steinbruchgeländes liegt in seiner Gesamtheit im Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Obertiefenbach. Diese Schutzzone dient dem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Beselich, vor einer möglichen Genehmigung die vollständige Durchführung von sechs Probebohrungen,
wie im hydrogeologischen Gutachten des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH von 2019, empfohlen. Dabei sind die in diesem Gutachten vorgesehenen unterschiedlichen Punkte im Gelände abzudecken, um die Bodenbeschaffenheit und damit die Schutzfunktion für das Grundwasser zu untersuchen und sicher zu stellen.
Da derzeit nicht klar ist, ob das Grundwasser durch massives (ungeklüftetes) Gestein geschützt wird oder ob es sich um zerklüftetes, verlehmtes oder dolomitisiertes Gestein handelt, muss dies vor einer möglichen Genehmigung zum Schutz des Grundwassers untersucht werden. Ebenfalls soll damit ausgeschlossen werden, ob ein Grundwasserkontakt zwischen dem Bereich Hengen und den komplexen tektonischen Strukturen rund um den Tiefbrunnen Obertiefenbach besteht.
Ein nachträgliches Monitoring – anstelle der vorherigen Probebohrungen – wird von der Gemeinde Beselich abgelehnt.
Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Stellungnahme fristgerecht an das
Regierungspräsidium zu übermitteln.
CDU Antrag vom 14.11.2022: Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen SPD und BLB zur Stellungnahme Hengen
„Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass das Sachverständigenbüro BBM darum gebeten wird zu prüfen, ob die von Ihm über die Gemeinde an das Regierungspräsidium Gießen zum Genehmigungsverfahren nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) „Hengen Nord“ und „Schneelsberg
NO“ der Firma Schaefer Kalk abgegebene Stellungnahme incl. der Beantwortung aller vorgebrachten Fragen Beselicher Parteien und die von SPD und BLB beantragten Nachbesserungsvorschläge bezüglich der Grundwassermesspunkte ausdrücklich beinhaltet“
Begründung:
Soweit das Büro Müller BBM diese Prüfung positiv beurteilt, wäre dem Ansinnen des Sachverständigen und der Gemeindevertretung, dass zur Gewinnung repräsentativer Daten ggf. mehrere Grundwassermesspunkte erforderlich sind, genüge getan. Die Stellungnahme ist im Verfahren des Regierungspräsidiums aufgenommen. Alles weitere obliegt der weiteren sachverständigen Prüfung dort. Eine erneute Untermauerung der bereits vorgebrachten Nachbesserung könnte entfallen.
CDU Anfrage vom 06.09.2022: Energie sparen in der Gemeinde Beselich
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Welche Maßnahmen sieht die Gemeinde in einem ersten Schritt vor, um Energie (Strom, Gas, Öl etc.) in Beselich einzusparen?
2. Wie hoch soll die Einsparung im Zielbild sein?
CDU Antrag vom 06.09.2022: Verkehrssicherung Ortseingang westlich von Obertiefenbach
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde wird gebeten zu prüfen, ob das Ortseingangsschild westlich von Obertiefenbach zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Richtung Brücke B49 versetzt werden kann bzw. alternativ ein Tempolimit in diesem Bereich eingerichtet werden kann.“
Begründung:
Oberhalb der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet „Auf dem Acker“ steht unmittelbar das Ortseingangsschild Obertiefenbach. Mit dem Abschluss der Riegelbebauung sind weitere Bürgerinnen und Bürger mit ihren Familien Auf dem Acker wohnhaft geworden, dementsprechend ergibt sich auch ein erhöhtes verkehrliches Aufkommen. Auch der gegenüberliegende Friedhof von Obertiefenbach erzeugt Verkehre, zudem kreuzen viele Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrer und Radfahrerinnen diesen Bereich.
Wie die mobilen Verkehrsmessungen belegen, wird dort Ortseingangs oftmals zu schnell gefahren. Um die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen zu können, wird der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde gebeten zu prüfen, ob das Ortseingangsschild westlich von Obertiefenbach in Richtung Brücke B49 versetzt, bzw. alternativ ein Tempolimit in diesem Bereich eingerichtet werden kann.
CDU Antrag vom 06.09.2022: Instandsetzung des großen Wegekreuzes auf dem Friedhof Obertiefenbach
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Instandsetzung des großen Wegekreuzes auf dem Friedhof in Obertiefenbach zu veranlassen. Der Antrag soll zu den diesjährigen Hausberatungen verwiesen werden“.
Begründung:
Das große Wegekreuz auf dem Friedhof in Obertiefenbach, am zentralen Platz umsäumt von mächtigen Linden gelegen, bedarf einer dringenden Instandsetzung. Die Witterung hat über viele Jahre dem Wegekreuz zugesetzt und es ist an der Zeit eine Instandsetzung durchzuführen. Der Gemeindevorstand wird deshalb gebeten, die Instandsetzung des großen Wegekreuzes auf dem Friedhof in Obertiefenbach zu veranlassen. Der Antrag soll zu den diesjährigen Hausberatungen verwiesen werden.
CDU Antrag vom 06.09.2022: Sanierung des Denkmals auf dem Friedhof Obertiefenbach mit Platzgestaltung
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten, die Sanierung des Denkmals auf dem Friedhof in Obertiefenbach zu veranlassen. Hierzu ist auch der Bereich um das Denkmal herum für eine Platzgestaltung vorzusehen. Der Antrag soll zu den diesjährigen Hausberatungen verwiesen werden“
Begründung:
Das Denkmal am Friedhof in Obertiefenbach, direkt am Eingang der Friedhofsstraße gelegen, bedarf dringend einer umfassenden Sanierung. Die Witterung hat über viele Jahre dem Denkmal und seinen Schriftzügen so zugesetzt, dass es an der Zeit ist eine Instandsetzung durchzuführen, um den Ort des Gedenkens würdevoll zu erhalten. Der Gemeindevorstand wird deshalb gebeten, die Sanierung des Denkmals auf dem Friedhof in Obertiefenbach zu veranlassen. Hierzu ist auch der Bereich um das Denkmal herum für eine Platzgestaltung vorzusehen, da zu Gedenkveranstaltungen, auch zum Volkstrauertag, die Anwesenden teilweise zwischen den Grabanlagen stehen müssen. Der Antrag soll zu den diesjährigen Hausberatungen verwiesen werden.
CDU Antrag vom 06.09.2022: Verkehrssicherung Ortseingang Heckholzhausen (Limburger Straße)
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
„Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde wird gebeten zu prüfen, ob das Ortseingangsschild in der Limburger Straße von Heckholzhausen in Richtung oberhalb der Zufahrt am Schießberg zur Erhöhung der Verkehrssicherheit versetzt werden kann bzw. alternativ ein Tempolimit in diesem Bereich eingerichtet werden kann“
Begründung:
Mit der Fertigstellung der neuen vierspurigen B49 ist die Limburger Straße in Heckholzhausen zu einer örtlichen Straße geworden, die mittlerweile am Ortseingang bzw. Ortsausgang, je nach Benutzungsrichtung, zunehmend durch Fußgänger und Fußgängerinnen sowie Radfahrer und Radfahrerinnen genutzt wird. Durch Leitplanken links und rechts der Straße fehlen Ausweichmöglichkeiten und vor der Zufahrt am Schießberg sind durch die langgezogene Kurve Hindernisse erst spät zu erkennen. In diesem Bereich kommt es zu gefährlichen Überholmanövern. Um die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen zu können, wird der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde gebeten zu prüfen, ob das Ortseingangsschild von Heckholzhausen in Richtung oberhalb der Zufahrt am Schießberg versetzt werden kann bzw. alternativ ein Tempolimit in diesem Bereich eingerichtet werden kann.
CDU Antrag vom 06.09.2022: Mit Gestaltungs- und Stellplatzsatzung im Paket die Beselicher Ortskerne attraktiv gestalten
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten über ein Planungsbüro Vorschläge erarbeiten zu lassen, wie durch ein Zusammenwirken von Stellplatz- und Gestaltungssatzung und den daraus sich ergebenden Investitionsanreizen die Ortskerne attraktiv für Neuansiedlungen werden können. Der Antrag schließt
sich an dem bereits beschlossenen CDU-Antrag zur Modernisierung der Ortskerne incl. der Einführung von Vorkaufsrechten aus dem Jahr 2018 sowie an die Beratungen im Ausschuss für Gewerbe, Bau, Umwelt und Landwirtschaft v. 17.09.2020 an.
In der ggf. ergänzend zu beauftragenden Analyse soll zur Verbesserung der Parkplatzsituation und zur Auflockerung enger Baureihen auch der Abriss (Ankauf) von nur sehr aufwendig zu sanierenden oder leerstehenden Altbauten mit untersucht werden. Des Weiteren wird darum gebeten nachstehende Fragestellungen für etwaige Satzungsanpassungen prüfen zu lassen.
Ist es im Sinne einer klima- und möglichst verbrauchsneutralen Entwicklung und der hierfür erforderlichen Investitionsanreize:
1. im Rahmen einer anzupassenden Stellplatzsatzung zielführend,
1.1 die derzeitigen Stellplatzvorgaben in den Ortskernen einzufrieren und nur bei Neubauten im Außenbereich die Stellplätze u.a. auf mind. 2 Stellplätze je Wohneinheit auszuweiten? In den Ortskernen haben die Eigentümer baulich oft keine Möglichkeiten weitere Stellplätze zu schaffen.
1.2 auf die Abgabe von 5.000 EUR zur Abbedingung eines zusätzlichen Stellplatzes in den Ortskernen bei Schaffung zusätzlichen Wohnraums (Einliegerwohnungen) zu verzichten?
2. im Rahmen einer neuen Gestaltungssatzung zielführend,
2.1 neue, umwelt- und klimaneutrale Gebäudetypen zuzulassen, die eine verstärkte Nachfrage erfahren, anstatt unattraktive, alte/leerstehende Gemäuer aus traditionsgründen erhalten zu wollen (bspw. Arbeiter- und Spitzenhäuschen in der Brühlgasse, Obertiefenbach).
2.2 „grüne“ (bepflanzte) Vorgärten zu forcieren.
2.3 in Ergänzung zu den Bebauungsplänen auch zu begrünende Flachdachkonstruktionen und Photovoltaikanlagen bei Neu- und Ausbauten zuzulassen und
2.4 den öffentlichen Nahverkehr engmaschig stärker anzubinden. Es bietet sich an, die Fragestellungen bei der aktuell bereits an ein Planungsbüro vergebene Untersuchung der Ortskerne zu ergänzen. Die sachverständig herausgearbeiteten Ergebnisse sollen mit den entsprechend angepassten Vorschlägen in der Stellplatz- und Gestaltungssatzung dem Bauausschuss vorgestellt, diskutiert und sodann der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden“.
Begründung:
Für Beselich ist vorrangiges Ziel, die Attraktivität der Ortskerne auch im Vergleich zu Neubaugebieten zu stärken und (die bereits versiegelte Fläche) nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Weitere Flächenversiegelung von Neubaugebieten sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden. Von daher sollten Investoren auch in nicht mehr zeitgemäße Gebäudetypen und deren Abmessungen eingreifen können, soweit die geplanten Vorhaben das Ortsbild nicht unverhältnismäßig ändern. Gebäudetypen, die in der Vergangenheit als Erhaltungswürdig bewertet wurden, werden heute nicht mehr gefragt. Ein gutes Beispiel ist die bislang bestehende (einzige) Gestaltungssatzung in Verbindung mit dem Bebauungsplan „Schwarzes Loch“ im Jahr 2003. Hier wurden die Ergebnisse der seinerzeitigen Dorferneuerungsplanung für diesen städtebaulichen Entwicklungsbereich umgesetzt.
Ziel war es, die baulichen Anlagen so zu gestalten, dass sie sich harmonisch in das Ortsbild einfügen und dessen Eigenart nicht beeinträchtigen. Die dort vorhandene historisch typische Baustruktur soll erhalten bleiben, deshalb sollten unter anderem in der damaligen Gestaltungssatzung auch die Einfriedungen nur in Form von Holzzäunen mit senkrechter Lattung, als Bruchstein- oder Trockenmauern oder mit hellen Kalk- oder Mineralputz verputzten Mauern hergestellt werden.
Das ist nun fast 20 Jahre her. Der Strukturwandel ist weitergegangen, Ansprüche an Wohnen und Wohnformen und das Zusammenleben haben sich deutlich geändert. So verlagern sich die Investitionen von Interessenten für Wohneigentum zusehends in die Neubaugebiete. Früher als erhaltenswert angesehene „Arbeiter- und „Spitzenhäuschen“ verlieren an Nachfrage und können nur noch zu relativ günstigen Preisen veräußert werden. Parkplätze sind kaum vorhanden – schon gar nicht mit wasserdurchlässigen Belägen. Es wird derzeit „in allen Ecken“ geparkt und dadurch sowohl Geh- und Fahrradwege als auch der Verkehrsfluss behindert.
Die wenig attraktive „Aneinanderreihung“ gleichartiger Gebäude mit geringer „grünen Auflockerung“ führt zusätzlich zu einer Veränderung der sozialen Strukturen und der Zusammenhalt untereinander. Die folgenden Generationen suchen sich andere Baugelegenheiten, um sich zu verwirklichen.
Es gilt also neben der Attraktivität der Ortskerne gleichfalls auch bei den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereichen, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten.
Zudem gibt es nach wie vor Bereiche, die früher landwirtschaftlich genutzt waren und nun kaum noch eine Funktion haben, vor allem in den „Innenquartieren“, derzeit nicht mehr oder „minder“ genutzt werden (Scheunen, Höfe, Stallungen). In dieser Gemengelage erfordern die ständig zunehmenden Anforderungen an Klimaschutz und damit einhergehende Reduzierung des Flächenverbrauchs neue und besondere Ansprüche an ressourcenschonendes Wohnen.
Wie ist die derzeitige Bauplanungslage in Beselich ?
Da in den Ortskernen Beselichs im Regelfall kein Bebauungsplan vorliegt, wird der §34 des Baugesetzbuches zugrunde gelegt. Demnach soll
- eine Bebauung so konzipiert werden, dass sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügt und die Erschließung gesichert ist. - darf das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden und das Bauvorhaben muss städtebaulich auch hinsichtlich der angrenzenden Bebauung vertretbar sein.
- Ist der Charakter des Ortsbildes nach Möglichkeit zu erhalten.
Diese Vorgaben bestehen und können mittels örtlicher Bauvorschriften (Bebauungsplan) zur Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien usw.) und Grundstücken (z.B. Einfriedigungen, Begrünung
usw.) noch erweitert werden.
Derzeit besteht ein Bebauungsplan lediglich in einem Teilbereich des Ortskerns Obertiefenbach – dem sog. „Schwarzen Loch“ (Bereich Marktstraße – Brühlgasse). Es stellt sich die Frage, ob nun auch für die restlichen Ortskerngebiete über die Regelungen des Baugesetzbuches hinaus weitergehende Bebauungsvorgaben erforderlich sind.
Was soll durch eine zusätzliche Gestaltungssatzung erreicht werden ?
Eine Gestaltungssatzung ist eine Regelung auf kommunaler Ebene, die Möglichkeiten zum Einfluss auf die Gestaltung und Planung eines Ortes erlaubt. Es kann sichergestellt werden, dass vor Ort, Potentiale und Kerneigenschaften zukunftssicher modern und attraktiv gestaltet werden können. Die Priorität sollte daher weniger auf das „Erhalten“ als vielmehr auf das „modern und klimafreundliche Ausgestalten“ des Ortsbildes gelegt werden – ohne den typischen Charakter der Gebiete zu verlassen. Über die Gestaltungssatzung kann die Gemeinde letztlich ein Vorkaufsrecht begründen.
Es muss daher gelten: So viel Vorgaben wie nötig und so viel Freiraum wie möglich!
CDU Antrag vom 06.09.2022: Vorstellung des Fragebogens Kommunale OZG-Umsetzung in Beselich
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird in Anlehnung zum Antrag der CDU-Fraktion „Digitalisierung“ v. 14.08.2020 darum gebeten, den Fragebogen „Kommunale OZG-Umsetzung in Hessen“ mit den Ergebnissen aus Sicht der Gemeinde im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen und die Unterlagen der Gemeindevertretung an die Hand zu geben“.
Begründung:
Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben das Land Hessen und die Kommunen bereits große Fortschritte erzielt. Um für die kommenden Schritte bei der OZG-Umsetzung ein noch detaillierteres Bild der kommunalen Bedürfnisse zu erhalten, hat das Hessische Innenministerium den Behördenleitungen der 443 hessischen Kommunen am 4. Juli 2022 eine Umfrage zum Thema „Kommunale OZG-Umsetzung in Hessen“ zugesendet. Der Befragungszeitraum endete am 22. Juli 2022.
CDU Antrag vom 17.05.2022: Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in Obertiefenbach
Die CDU-Fraktion unterstützt den Beschlussvorschlag des Gemeindevorstandes v. 30.03.2022:
Die Gemeindevertretung beschließt zur Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in Obertiefenbach mit dem Verein Lahn-Kinderkrippen e.V. zu treffen, dass in der Kinderkrippe „Bärenhöhle“ durch den Verein ein Gruppenraum mit 25 Kindern Ü3 angebaut wird.
Im Zuge der Schaffung von zusätzlichen Kindergartenplätzen in Kooperation mit dem Verein Lahn-Kinderkrippen e.V. wird das bisherige Vertragswerk mit dem verein auf eine Fehlbetragsfinanzierung umgestellt. Zusätzlich soll auf dem Grillplatz in Obertiefenbach die Grundlage für den Betrieb einer Waldgruppe (Naturgruppe) mit einer Gruppenstärke von ca. 15 Kindern durch den Verein Lahn-Kinderkrippen e.V. geschaffen werden.
Diesbezüglich stellt die CDU-Fraktion den Ergänzungsantrag:
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, kurzfristig einen Wichtelwagens Modell Frieda HE der Fa. Finkota (zugelassen für max. 25 Kinder) zu erwerben und ihn dem Verein Lahnkinderkrippen e.V. zur Nutzung der geplanten Naturgruppe zu überlassen. Die innere Ausgestaltung des Wagens und die Überlassungskosten werden mit dem Verein Lahnkinderkrippen e.V. abgestimmt. Das Angebot bleibt vorerst den Kindern aus Obertiefenbach vorbehalten, da hier nicht genügend Plätze vorhanden sind.
CDU Antrag vom 04.05.2022:Anlegung einer Baumallee entlang des Fußgänger-/Radweges westlich von Obertiefenbach
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten die Anlegung einer Baumallee entlang des Fußgänger-/Radweges westlich von Obertiefenbach zwischen der Kreisstraße K 459 und dem asphaltierten Fußgänger-/Radweg in Abstimmung mit Hessen Mobil zu prüfen. Für die Anlegung der Baumallee steht ab der Traktorautobahn ein 4 bis 5 Meter breiter Grünstreifen zwischen den asphaltierten Flächen zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand wird bei einem positiven Prüfergebnis mit Hessen Mobil bereits vorab beauftragt, die Anlegung der Baumallee bis zur Gemarkungsgrenze Obertiefenbach zu veranlassen. Entsprechend dem Erscheinungsbild der Baumreihe in Fortsetzung der K 459 sollte eine Lindenallee in Betracht gezogen werden.“
Begründung:
Der Bereich westlich von Obertiefenbach wird von vielen Fußgängern und Radfahrern zur Erholung genutzt. Hinzu kommen etliche Passanten, die diese Wegeverbindung abseits der K 459 für ihren Einkauf in Obertiefenbach sinnvoll nutzen. Um der Natur und zugleich den Menschen eine weitere Aufwertung bieten zu können, ist die Anlegung einer Baumallee entlang dieser Wegeverbindung naheliegend. Der Grünstreifen zwischen den asphaltierten Straßen, in einer Breite von 4 bis 5 Meter, ist nach Auffassung der CDU-Fraktion hierfür besonders geeignet und führt auch zu keinem zusätzlichen Flächenverbrauch zu Lasten der örtlichen Landwirtschaft. Mit dieser sinnvollen Maßnahme profitieren unsere Natur, incl. der Insekten und anderer Tiere, und natürlich unser Landschaftsbild. Die CDU-Fraktion sieht mit der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung dem Prüfauftrag positiv entgegen.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
CDU Antrag vom 04.05.2022: Informationen auf www.Beselich.de zum Vereinswesen ausbauen
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, die gemeindliche Internetseite zum Vereinswesen weiterzuentwickeln und auch die jeweiligen Vereinsangebote mit aufzuführen. Diese sollen unter den bereits vorhandenen Vereinseintragungen unter einem Zusatzbutton „Angebote“ verlinkt werden. Hierfür muss ein Erfassungsformular „Angebots-Flyer“ anwenderfreundlich erstellt (möglicher Entwurf anbei) und ein Vereinsanschreiben zur unmittelbaren Abfrage erarbeitet werden. Im Zielbild sollen insbesondere die neuen Mit-Bürgerinnen und Mit-Bürger auf die vorhandenen Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Sport und Kultur vorzustellen.
Begründung:
Der Antrag entstammt den CDU-Ideenwerkstädten „Kinderbetreuung“ und „Vereinswesen“. Er nutzt die bestehende Möglichkeit auf der Homepage der Gemeinde, dass sich Beselicher Ortsvereine dort durch Hinterlegung ihrer Kontaktdaten vorstellen können. Dieses „Service-Angebot“ möchte die CDU in Anbetracht der mittelfristig zu prognostizierenden Bevölkerungsentwicklung sukzessive weiterentwickeln.
Der ungebrochene Bau-Boom in allen vier Ortsgemeinden, insbesondere durch junge Menschen und Familien hervorgerufen, lässt neben dem Zuzug neuer Mit-Bürgerinnen und Mit-Bürger auch eine erfreuliche Zunahme an Geburten im Rahmen der individuellen Familienplanungen erwarten.
Darüber hinaus suchen in Anbetracht der globalen Ereignisse sowie deren Folgen zunehmend Menschen den Weg nach Mitteleuropa und damit auch nach Beselich (beispielhaft hierfür stehen auch die grausamen Geschehnisse rund um die Ukraine).
Folglich erachten wir es für eine erfolgreiche Eingliederung in unsere Gemeinwesen als sehr sinnvoll, eine zentral vorgehaltene und stets zu aktualisierende Übersicht aller Angebote Beselicher Vereine zu erstellen. So können sich „Neue Beselicher“ über die vorhandene Vereinsvielfalt, deren Angebote und über die jeweiligen Ansprechpartner informieren.
CDU Anfrage vom 04.05.2022: Aufforstung im Gemeindewald Beselich
Auf Initiative der CDU-Fraktion hat die Gemeindevertretung in der Haushaltssitzung im Dezember 2021 zusätzliche 45.000 Euro für weitere Aufforstungen im Gemeindewald Beselich bereitgestellt.
Hierzu stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen, mit der Bitte um Beantwortung:
1.) In welchen Waldabteilungen, unter Angabe der jeweiligen Abteilungsbezeichnungen, wurden in 2022 Aufforstungen bereits durchgeführt bzw. sind im Gange?
2.) Wie groß sind die jeweiligen Aufforstungsbereiche und welche Baumarten kommen zum Einsatz?
3.) Wann können die zusätzlich bereitgestellten Aufforstungsmittel in Höhe von 45.000 Euro abgerufen bzw. umgesetzt werden?
4.) Zu welchem Zeitpunkt ist bei künftigen Maßnahmen auch ein Bürgerpflanztag vorgesehen?
5.) Gibt es bereits Planungen bezüglich der Verwendung der ebenfalls von der
Gemeindevertretung bereitgestellten Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die Anlegung bzw. Ertüchtigung von Streuobstwiesen?
CDU Anfrage vom 04.05.2022: Umsetzung von digitalen Dienstleistungsangeboten 2022
Das Onlinezugangsgesetz (UZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Die CDU-Fraktion hat am 14.08.2020 beantragt, sowohl über die neuen (digitalen) Abläufe als auch über die Umsetzungsschritte des Projektes zu informieren.
1. Wie sind die Umsetzungsschritte der Gemeinde Beselich? – bis wann ist was im Projektplan vorgesehen?
2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich Planung und Umsetzung?
3. Wann können uns die ersten digitalen Testabläufe vorgestellt werden?
CDU Anfrage vom 04.05.2022: Fußgängerüberwege (FGÜ) an Verkehrsknotenpunkten der Hauptstraße in Obertiefenbach
Die CDU-Fraktion hat Sie am 15.11.2019 darum gebeten, angesichts der zunehmenden Bevölkerungsentwicklung die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an den Verkehrsknotenpunkten der Hauptstraße in Obertiefenbach prüfen und ggf. markieren zu lassen.
1. Wie ist der Sachstand?
2. Wann kann mit einer Umsetzung gerechnet werden?
CDU Anfrage vom 04.05.2022: Öffnung der Beselicher Jugendräume
Die Beselicher Jugendräume sind jetzt bereits über 2 Jahre coronabedingt geschlossen.
1. Wann erfolgt wieder die Öffnung für die Beselicher Jugend?
2. Gibt es schon eine Perspektive für die Umsetzung unserer Vorschläge hinsichtlich Flexibilität und breiterer Nutzungsalternativen (Antrag v. 01.09.2021 mit in der Folge zustimmenden Beschluss der Gemeindevertretung)?
CDU Antrag vom 01.09.2021: Erstellung von Fließpfadkarten für die Gemeinde Beselich
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sogenannte Fließpfadkarten für die von Hochwasser durch Starkregenereignisse bedrohten Ortsteile in Beselich zu beantragen.
CDU Antrag vom 01.09.2021: Mehr Flexibilität und Initiativen bei der Nutzung Beselicher Jugendräume
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob die Jugendräume (welche die meiste Zeit leer stehen) auch für andere Aufgaben rund um die Kinder- und Jugenderziehung zu nutzen sind. So könnten die Räumlichkeiten ganztätig und in Koordination über die gemeindliche Jugendpflege z.B. auch für Schülerkaffee mit Nachhilfeangebot zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder ab der weiterführenden Schule (11-12 Jahre) könnten Koch- und Backangebote, Nähkurse, Videoabende, Tauschbörsen oder digitale Workshops (z.B. gestalten einer Website für den Jugendraum) in Angriff genommen werden. Daher sollten auch für Kinder ab 11 Jahren die Jugendräume zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren Berufsorientierung gegeben und Bewerbermanagement angeboten werden.
Es gibt somit eine Vielzahl von Möglichkeiten, die privat organisiert und zentral koordiniert erfolgen könnten. Ein entsprechendes Konzept, soll von der gemeindlichen Jugendpflege mit Unterstützung und Ideen von Vereinen, der CDU-Ideenwerkstädten (ein Grobkonzept liegt bereits vor) sowie Elterninitiativen erstellt und über den Gemeindevorstand dem Sozialausschuss als Entscheidungsvorbereitung für die Gemeindevertretung vorgelegt werden.
CDU Antrag vom 01.09.2021: Erweiterung der Betreuungskapazitäten für Ü3 Kinder insbesondere im Ortsteil Obertiefenbach
Der Gemeindevertretung möge beschließen, den Gemeindevorstand damit zu beauftragen, folgende weitere Optionen zur Erweiterung der Betreuungskapazitäten für Ü3-Kinder insbesondere im Ortsteil Obertiefenbach zu prüfen:
- Anbau an der Kinderkrippe „Bärenhöhle“ und Einrichtung einer Gruppe für Ü3-Kinder unter Betreuung durch die Lahn-Kinderkrippen e.V. (nach zuletzt erfolgtem Grundstückserwerb);
- Anschaffung eines so genannten beweglichen „Wichtelwagens“ (als Übergangslösung), der zunächst auf einem Grundstück unmittelbar gegenüber oder neben dem Gelände der Bärenhöhle, z.B. auf dem neu erworbenen Grundstück der Gemeinde Beselich, platziert und später als Unterbringung für eine Waldkindergartengruppe dienen könnte.
CDU Antrag vom 01.09.2021: Dauerhafte Installation von elektronischen Geschwindigkeitsanzeigen im
Bereich von Ortseinfahrten
Die Gemeindevertretung möge beschließen, im Bereich des Ortseingangs in der Westerwaldstraße in Niedertiefenbach die derzeit bewegliche elektronische Geschwindigkeitsanzeige dauerhaft zu installieren und in den anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 weitere Mittel für fest installierte Geschwindigkeitsanzeigen in folgenden Bereichen bereitzustellen:
- In Obertiefenbach Ortseinfahrt im Bereich der Steinbacher Straße
- In Schupbach Ortseinfahrt im Bereich der Obertiefenbacher Straße
- In Heckholzhausen Ortseinfahrt im Bereich der Limburger Straße
Zum Antrag
CDU Anfrage vom 03.02.2021: Anfragen zu den Friedhöfen in Beselich
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung der Anfragen in der Sitzung der nächsten GV:
1. Wann ist mit der Umsetzung des Friedhofskonzeptes im Ortsteil Obertiefenbach zu rechnen?
2. Wie gestaltet sich der weitere Zeitplan für die Friedhöfe in Heckholzhausen und Schupbach?
Begründung:
Die Umgestaltung des Friedhofes in Niedertiefenbach ist bereits erfreulicherweise abgeschlossen. Neben vielen positiven Rückmeldungen aus Niedertiefenbach sind die
Bürgerinnen und Bürger aus den Ortsteilen Obertiefenbach, Heckholzhausen und Schupbach sehr daran interessiert, wie es auf den Friedhöfen Beselichs weitergeht.
Zur Anfrage
CDU Antrag vom 03.02.2021: Nachhaltigkeitsbericht und andere Kriterien als Entscheidungsunterlage für
Gewerbeansiedlungen
Die Gemeindevertretung Beselich möge beschließen:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bei Grundstücksverkäufen an Gewerbebetriebe stets neben dem Unternehmenszweck, Rechtsform, Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft, Lageplan, Informationen zu ortsnahen Arbeitsplätzen und den voraussichtlichen (mittel- bis langfristigen) Gewerbesteuereinnahmen, einen formlosen Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens nach dem deutschen Nachhaltigkeitskodex vorzulegen.
Begründung:
Der CDU-Fraktion kommt es darauf an, mit der Vorlage in der Gemeindevertretung stets ein umfassendes Bild des Investors mit den spezifischen Auswirkungen auf unsere Gemeinde als Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Die Entscheidungskriterien für oder gegen eine Gewerbeansiedlung liegt nicht nur bei den voraussichtlichen Gewerbesteuereinnahmen. Sie sind bekanntlich gerade bei Neuansiedlungen schwierig zu bemessen, da anfänglichen hohen Investitionskosten über mehrere Jahre gegengerechnet werden können. Sie sollten jedoch absehbar einen nennenswerten Betrag generieren können.
Wichtig sind darüber hinaus die ökologischen und gesellschaftlich/soziale Effekte auf Vereine, den freiwilligen und ehrenamtlichen Institutionen (z.B. die Feuerwehren) sowie Handwerk/Landwirtschaft (regionaler Anbau) und Gastronomie. Es geht uns darum auch die Einstellung des Investors zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu erfahren. Denn nur ein positives Ineinandergreifen der Unternehmen in den
Gewerbegebieten mit den laufenden gesellschaftlichen Aktivitäten und Traditionen der Gemeinde führen zu einem guten Miteinander.
Die Gemeinde Beselich ist aufgrund ihrer strategischen Lage prädestiniert und für Ihre Fortentwicklung davon abhängig auch Gewerbegebiete auszuweisen und passenden, mittelständischen Unternehmen einen attraktiven Standort zu bieten. Davon ist die CDU-Fraktion überzeugt. Größere Unternehmen sind mittlerweile verpflichtet einen Nachhaltigkeitsbericht zu führen. Die EU-Richtlinie zu einer nachhaltigen Berichterstattung wurde im März 2017 vom Bundestag verabschiedet und erstmals für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtend eingeführt. Die betroffenen Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht oder einem separaten Nachhaltigkeitsbericht u. a. nicht-finanzielle Informationen zu folgenden Themen offenlegen:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange,
- Achtung der Menschenrechte,
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung,
- Diversitätskonzept für die Zusammensetzung der Unternehmensführung, der Kontrollgremien
und dem Aufsichtsrat
Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar betroffen, allerdings ist davon auszugehen, dass Unternehmen von ihren Zulieferbetrieben entsprechende Informationen einfordern werden und das Gedankengut konsequent weitergetragen wird. Ihre grundsätzliche Einstellung ist uns als (unbürokratische) formlose Stellungnahme wichtig.
CDU Antrag vom 27.08.2020: Kinderspielplatz in Niedertiefenbach
Nach Abschluss der Prüfung wird der Gemeindevorstand gebeten, den evtl. Bedarf bei der Aufstellung des Haushalts 2021 zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Gemeinde hat in den letzten Wochen mehrere Spielplätze in Obertiefenbach, Heckholzhausen und Schupbach instandgesetzt und teilweise mit neuen Spielgeräten ausgestattet. Dies sollte nun auch in Niedertiefenbach erfolgen.
CDU Antrag vom 27.08.2020: Gemeindewald in Beselich
Der Gemeindevorstand wird gebeten, in Abstimmung mit Hessen Forst, individuell zu entscheiden, ob größere Schadensflächen im Gemeindewald Beselich durch Käferbefall, Trockenheit, Hitze, Sturm und sonstige Ereignisse aufgearbeitet werden sollen oder aus wirtschaftlichen Gründen eine Eigenentwicklung durch Naturverjüngung sinnvoller ist. Hiervon ausgenommen sind alle erforderlichen Maßnahmen, welche die Verkehrssicherheit betreffen.
Begründung:
Der Gemeindewald Beselich ist mit den Flächen des Staatswaldes prägend für unser schönes Landschaftsbild aller Ortsteile. Der Wald erfüllt vielfältige Funktionen für unser Klima, den Wasserhaushalt, die Luftreinhaltung und dient insbesondere der Erholung der Menschen. Durch Käferbefall, Trockenheit, Hitze, Sturm und sonstige Ereignisse sind in den letzten Jahren leider in unserem Wald größere Schadensflächen entstanden, auch zum wirtschaftlichen Schaden der Gemeinde.
Der Antrag der CDU-Fraktion soll dieser Situation Rechnung tragen und dem Gemeindevorstand in Verbindung mit Hessen Forst die Möglichkeit geben, individuelle Lösungen als Hilfe für unseren Wald zu ergreifen.
CDU Anfrage vom 27.08.2020: Vorkaufssatzung
Wann kann mit der Vorlage einer Vorkaufssatzung durch den Gemeindevorstand für die Gemeinde Beselich gerechnet werden?
Begründung:
Ein diesbezüglicher Antrag der CDU-Fraktion wurde im Jahr 2018 durch die Gemeindevertretung an den Gemeindevorstand weitergeleitet. Hierdurch erhält die Gemeinde Informationen, dass Grundstücke und Gebäude in den Ortskernen zum Verkauf stehen und kann gemeinsam mit dem Veräußerer nach Lösungen suchen, um die Strukturen in den Ortskernen attraktiv und zeitgemäß zu gestalten. Das Instrument sollte möglichst mit einem Gestaltungsziel der Ortskerne sowie steuerlichen Anreizen verknüpft werden.
CDU Antrag vom 14.08.2020: Digitale Erleichterungen im Formularmanagement der Gemeinde Beselich
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, die regelmäßig von Bürgern verwendeten Formulare der Gemeinde digital aufzubereiten und sie auf der Homepage der Gemeinde als beschreibbares Formular bereitzustellen. Die Formulare sollen hierfür mit einem sog. Formular-Layer versehen werden, so dass jeder Nutzer mit einem üblichen, kostenfreien PDF-Programm die Formulare öffnen und direkt im PC ausfüllen kann.
Begründung:
Die Gemeinde Beselich bietet auf der Homepage aktuell über 18 Formulare zum Download an. Siehe z.B. https://www.beselich.de/rathaus-buergerservice-und-politik/download-formulare.html Diese sind aktuell nicht mit einem Formular-Layer versehen. Dies ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, die Anträge schon online fertigzustellen und nur noch bei zusätzlichen Regelungserfordernissen einen Ortstermin in der Gemeindeverwaltung wahrzunehmen. Mit dem in Druckbuchstaben am PC ausfüllbaren Formular ist man zudem schon gut vorbereitet. Wartezeiten in der Verwaltung, der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiter und Tipp- und Lesefehler können so reduziert bzw. vermieden werden. Es werden
lediglich die Formulare aktualisiert und das Handling vereinfacht. Die Maßnahme ist daher verhältnismäßig günstig umzusetzen und bietet den Bürgerinnen und Bürger schon zeitnah einen Mehrwert.
Sie steht der langfristig geplanten digitalen Umgestaltung der Verwaltungsprozesse nicht im Wege, da sie ohne fremde Hilfe in kurzer Zeit angegangen werden kann.
CDU Antrag vom 14.08.2020: Aufbau von digitalen Dienstleistungsangeboten und Prozessen in der Gemeindeverwaltung
Beselich
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, gemeinsam mit der ekom21, direkte digitale Dienstleistungsangebote in der Gemeindeverwaltung spätestens bis Ende 2022 aufzubauen und die Gemeindevertretung sowohl über die neuen (digitalen) Abläufe als auch über die Umsetzungsschritte des Projektes zu informieren. Die erforderliche Mitgliedschaft bei der ekom21 ist (soweit noch nicht geschehen) zeitnah vorzunehmen.
CDU Antrag vom 15.05.2020: Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen
Der Gemeindevorstand wird darum gebeten, der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen beizutreten, um Fahrrad- und Wanderwege in Beselich und um uns herum projektorientiert mit zu erschließen.
Begründung:
Die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ist ein Netzwerk aus hessischen Kommunen, Hochschulen, Verbänden und Institutionen, die gemeinsam das Ziel verfolgen den Fuß- und Radverkehr in Hessen zu stärken und damit die Lebensqualität in den Regionen, Städten und Gemeinden weiter zu verbessern.
Derzeit erarbeitet eine Agentur ein Konzept für Naherholungsmaßnahmen in Beselich in dem auch das Fahrradwege- und Beschilderungskonzept der CDU-Fraktion (Antrag v. 01.05.2017) einfließt. Wichtig ist, dass dies nicht isoliert erfolgt und Aktivitäten im Umkreis koordiniert mitberücksichtigt werden. Die AGNH unterstützt diesbezüglich gezielt Landkreise, Städte und Gemeinden mit Erfahrungsaustausch, Handlungshilfen sowie Leitfäden und ergänzt damit die finanzielle Förderung des Landes. Mit der kostenfreien Mitgliedschaft kann die Gemeinde die Nahmobilität in Hessen mitgestalten. Weitere Informationen unter www.nahmobil-hessen.de.
CDU Antrag vom 28.01.2020: Verbesserung der Mobilfunkabdeckung in der Gemeinde Beselich
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die sogenannten „weißen Flecken“ im Mobilfunkempfang der Gemeinde Beselich (insbesondere die Siedlungsbereiche in Schupbach und Heckholzhausen sowie deren Ländereien und Aussiedlerhöfe) zu erschließen. Es wird darum gebeten, auf die Betreiber zuzugehen, um über einen marktgetrieben-förderfähigen und planerisch sinnvollen Ausbau erforderlicher Funkmasten die Situation in den Ortslagen und im ländlichen Raum Beselichs zu verbessern. Zusätzlich sollen leistungsstarke lokale Netze neben dem „schnellen Internet“ auch zur Nutzung von breitbandig mobilen Verbindungen aufgebaut und genutzt werden. Es bietet sich an, die Fördermodelle von Bund und Land hierfür einzusetzen (z.B. das „Mobilfunkförderprogramm des Landes Hessen“ und das Bundesprogramm „Digitalisierung“ oder „Ländliche Entwicklung“). Über die getätigten Schritte soll im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Umwelt und Landwirtschaft berichtet werden.
Begründung:
Teile der Gemarkung Beselichs sind noch immer gänzlich oder mit einer nicht ausreichend leistungsfähigen mobilen Kommunikationsverbindung ausgestattet. Die Mobilfunkabdeckung von Telefonica (e-plus und O2) ist in Heckholzhausen unzureichend. In Gebäuden ist dort nur schlechter bis gar kein Empfang vorhanden. Telekom ist zwar verfügbar, jedoch ist Vodafone nur im Ortskern regelmäßig zu empfangen.
Ab der Ortslage in Richtung Schupbach (Aussiedlerhöfe und Bahnhof) ist mit diesem Netz nur ein sehrschlechter Empfang bis gar kein Empfang möglich. Tlw. Ist auch der Empfang in Schupbach (O2 und Telekom) stark eingeschränkt. Im Investzentrum hat man in Gebäuden auch bei D1 keinen Empfang.
Letztlich soll auch an den Kreis- und Gemeindestraßen Beselichs durchgängig mobil telefoniert und Daten empfangen werden können – schon allein aus Sicherheitsgründen. Eine leistungsstarke und flächendeckende Mobilfunkversorgung ist eine wesentliche Grundlage für digitale Anwendungen im ländlichen Raum.